Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der BENTHO eMobility GmbH
§ 1 Geltung
  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote und Verträge zwischen BENTHO eMobility GmbH und ihren Kunden.
  2. Ergänzungen, Abweichungen und/oder Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform und müssen zwischen BENTHO eMobility GmbH und ihren Kunden ausdrücklich vereinbart sein.
§ 2 Angebote und Auftragserteilung
  1. Alle Angebote von BENTHO eMobility GmbH sind unverbindlich und freibleibend, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Prospekte und Werbeaussagen, Beschreibungen und Muster sowie mündliche Zusagen und Auskünfte udgl. stellen keine Garantiezusage oder allgemein verbindliche Zusage dar, sofern sie nicht ausdrücklich und schriftlich als solche vereinbart wurden.
§ 3 Lieferzeit
  1. Die Liefertermine werden so genau als möglich und nur von BENTHO eMobility GmbH festgesetzt, gelten jedoch nicht als Garantiezusage, sofern dies nicht ausdrücklich und schriftlich festgelegt wurde.
  2. BENTHO eMobility GmbH verpflichtet sich die Ware binnen der vereinbarten Frist zu liefern und hat der Kunde das Recht nach Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurück zu treten, sofern der Lieferungsverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig durch BENTHO eMobility GmbH verursacht wurde und der Kunde schriftlich nochmals eine angemessene Nachfrist von zumindest 2 Wochen zur Lieferung gesetzt hat.
  3. Ein gemäß Punkt 3.2. durch die Nichtlieferung der Ware erfolgter Rücktritt vom Vertrag seitens des Kunden verpflichtet BENTHO eMobility GmbH zur Rückerstattung von eventuellen Vorausleistungen des Kunden.
  4. Eine Haftung für Schäden die dem Kunden aus der Nichtlieferung oder der verspäteten Lieferung entstanden sind, ist nur möglich, sofern der Lieferverzug von BENTHO eMobility GmbH vorsätzlich herbeigeführt wurde.
  5. Sofern der Kunde vom Vertrag zurücktritt, ohne dass eine Überschreitung der Lieferfrist der BENTHO eMobility GmbH im Sinne des Punkt 3.2. erfolgt ist, sind auch Vorausleistungen des Kunden nicht an diesen rückzuerstatten.
  6. Nimmt der Kunde ordnungsgemäße Lieferungen oder Leistungen nicht ab oder wird auf Wunsch des Käufers der Versand verzögert, ist die BENTHO eMobility GmbH berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern oder selbst zu verwahren, wobei dem Kunden die entstehenden Lagerkosten, mindestens aber 2% des Kaufpreises für jeden Monat der Dauer der Lagerung verrechnet wird. BENTHO eMobility GmbH ist auch berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist von zumindest 2 Wochen, anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und dem Kunden als Lieferschaden zusätzlich mindestens 20% des Kaufpreises in Rechnung zu stellen.
§ 4 Zahlungsbedingungen und Preise
  1. Bei allen Preisen und sonstigen Beträgen ist der Kunde verpflichtet die MwSt. zu begleichen.
  2. Der Liefer- und Leistungsumfang, wie z.B Ort und Art der Leistung wird durch den Einzelvertrag (Auftrag) mit dem jeweiligen Kunden festgelegt, wobei abweichend von den AGB gesondert Liefer-und Zahlungsbedingungen festgelegt werden können.
  3. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich zwischen BENTHO eMobility GmbH und dem Kunden gesondert eine andere Zahlungsmodalität vereinbart wird, erfolgt hat die Bezahlung des Kaufpreises gegen Vorauskasse bzw. spätestens bei Übernahme der Ware.
  4. Gerät der Kunde mit mehr als 4 Wochen mit der Bezahlung des Kaufpreises oder mit einem Kaufpreisteil in Verzug, so ist BENTHO eMobility GmbH. berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und ist die bereits erbrachte Lieferung an BENTHO eMobility GmbH zurückzustellen, wobei BENTHO eMobility GmbH berechtigt ist eine Pönale aus der Verletzung des Vertrages in der Höhe von 5% des gesamten Kaufpreises einzubehalten bzw. vom Kunden zu fordern.
  5. Ebenso ist BENTHO eMobility GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, sofern der Kunde seine Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis nicht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt oder über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder gerichtliches Ausgleichsverfahren beantragt wurde. Die bereits erhaltenen Waren sind, sofern diese noch nicht vollständig bezahlt wurden, an BENTHO eMobility GmbH zurückzustellen und ist BENTHO eMobility GmbH. berechtigt auch in diesem Fall eine Pönale von 5% des Kaufpreises zu verrechnen.
  6. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst bei vollständiger Bezahlung des gesamten Kaufpreises auf den Kunden über. Alle Lieferungen von BENTHO eMobility GmbH erfolgen sohin unter Eigentumsvorbehalt. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde verpflichtet die Ware auf eigene Kosten gegen Untergang oder Beschädigung, ausreichend zu versichern. Der Kunde tritt seine versicherungsrechtlichen Ansprüche bereits jetzt an BENTHO eMobility GmbH ab und nimmt BENTHO eMobility GmbH diese Abtretung an und erklärt BENTHO eMobility GmbH die Rückabtretung an den Kunden, sofern die der Eigentumsvorbehalt erloschen ist.
  7. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware vor dem Übergang in dessen Eigentum zu verpfänden, zur Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten. Er darf die Ware nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von BENTHO eMobility GmbH im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiterveräußern. Für den Fall der Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits hiermit alle daraus entstehenden Ansprüche gegen seine Abnehmer in voller Höhe als Sicherheit für die Forderungen von BENTHO eMobility GmbH ab und nimmt BENTHO eMobility GmbH diese Abtretung an. Der Kunde ist verpflichtet, bei einer, von BENTHO eMobility GmbH genehmigten Weiterveräußerung der Ware, Dritte auf die Rechte von BENTHO eMobility GmbH hinweisen.
§ 5 Zurückbehaltungsrecht und Aufrechnung
  1. Eine Aufrechnung gegen Forderungen von BENTHO eMobility GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
§ 6 Gewährleistung
  1. Es gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Der Kunde ist verpflichtet die Ware sofort nach deren Ablieferung und/oder Installation durch BENTHO eMobility GmbH zu untersuchen und entdeckte Mängel sofort anzuzeigen. Sollte der Kunde diese Mängelrüge unterlassen, gilt die Ware als genehmigt und ist der Kunde nicht mehr berechtigt Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche für einen etwaigen Mangel, den er erkennen hätte können, geltend zu machen.
  2. Mängel, die erst später in Erscheinung treten und dessen Erkennbarkeit ebenso erst zu einem späteren Zeitpunkt gegeben war, müssen unverzüglich binnen einer Frist von 14 Tagen nach der Erkennung des Mangels gerügt werden. Erfolgt die Rüge des Mangels nicht binnen dieser Frist, so verliert der Kunde auch in solchen Fällen seinen Anspruch auf Gewährleistung- und Schadenersatz.
  3. Handelt es sich um behebbare Mängel, so ist die Gewährleistung auf die Verbesserung beschränkt und hat der Kunde BENTHO eMobility GmbH bei der Durchführung der Verbesserung zu unterstützen.
  4. Dienstleistungen können von BENTHO eMobility GmbH auf Wunsch des Kunden durchgeführt werden und unterliegen diese ebenso diesen Allgemeinen Geschäftsbedingung und sind bezüglich der genauen Leistung und Abrechnung mittels Einzelvertrag genau zu regeln.
  5. BENTHO eMobility GmbH übernimmt keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die der Kunde zu verantworten hat, die auf unsachgemäße Bedienung durch den Kunden zurückzuführen sind.
§ 7 Datenschutz
  1. Sämtliche durch die Geschäftsbeziehungen bekannt gewordenen personenbezogenen Daten sind gemäß den Bestimmungen des österreichischen Datenschutzgesetzes sowie der Datenschutzgrundverordnung zu behandeln. Der Kunde erklärt im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung seine ausdrückliche Zustimmung, dass persönlichen Daten von der BENTHO eMobility GmbH gespeichert und verwendet werden können und ist in Kenntnis, dass diese Einwilligung jederzeit widerrufen werden kann, sofern nicht vertragliche oder gesetzliche Bestimmungen oder behördliche Anordnungen dem entgegenstehen.
§ 8 Haftung
  1. BENTHO eMobility GmbH haftet nicht für Schäden, die auf leichet Fahrlässigkeit zurückzuführen sind und ist der Ersatz von mittelbaren Schäden (Folgeschäden) zur Gänze ausgeschlossen.
  2. Ansprüche aufgrund der Verletzung nebenvertraglicher Pflichten, wie Beratungs- und Aufklärungspflichten sind ausgeschlossen.
  3. Die Haftung für Schäden, die nachweislich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von BENTHO eMobility GmbH zurückzuführen sind, sind mit der Höhe des Kaufpreises beschränkt.
  4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen schränken jedoch die gesetzlichen Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz nicht ein.
§ 9 Verschiedenes
  1. Probe- und Testfahrten erfolgen mittels gesonderter Vereinbarung und gesonderten Haftungsbedingungen.
  2. Es gilt österreichisches Recht.
  3. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtstand ist das sachlich und örtlich zuständige Gericht.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen oder des mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und des Vertrages nicht.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück)

An

BENTHO eMobility GmbH

Wolfholzgasse 11
AT 2345 Brunn am Gebirge


E-Mail: servus@bentho.at

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/ die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

____________________________________________________________

____________________________________________________________

 

Bestellt am _________________ (*)/erhalten am (*) _________________

 

Name des/der Verbraucher(s) ___________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s)

_______________________________________________

_______________________________________________

_______________________________________________

 

Datum ___________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier) ____________________________

 

(*) Unzutreffendes streichen.


Weitere Informationen

Identität des Verkäufers

BENTHO eMobility GmbH
Wolfholzgasse 11
AT 2345 Brunn am Gebirge
Telefon: 02236 378763
E-Mail: servus@bentho.at

Außergerichtliche Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.

Bestellvorgang

Produkte können Sie unverbindlich durch Anklicken des Buttons in den Warenkorb legen. Den Inhalt des Warenkorbs können Sie jederzeit durch Anklicken des Links "Zum Warenkorb / Zur Kasse" unverbindlich ansehen. Die Produkte können Sie jederzeit durch Anklicken des Buttons oder durch Eintragen der Menge 0 im Mengenfeld der Warenkorb-Position wieder aus dem Warenkorb entfernen. Wenn Sie die Produkte im Warenkorb kaufen wollen, klicken Sie den Button "Zur Kasse gehen".
Bitte geben Sie dann Ihre Daten ein. Die Pflichtangaben sind mit einem * gekennzeichnet. Ihre Daten werden verschlüsselt übertragen.
Nach Eingabe Ihrer Daten, Auswahl der Zahlungsart und Auswahl der Versandart gelangen Sie zur Bestellseite, auf der Sie Ihre Eingaben nochmals überprüfen können. Durch Anklicken des Buttons "Zahlungspflichtig bestellen" schließen Sie den Bestellvorgang ab. Der Vorgang lässt sich jederzeit durch Schließen des Browser-Fensters abbrechen. Auf den einzelnen Seiten erhalten Sie weitere Informationen, z.B. zu Korrekturmöglichkeiten.

Vertragstext

Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können Sie jederzeit auf dieser Seite einsehen. Die Bestelldaten werden Ihnen per E-Mail zugesendet. Ihre vergangenen Bestelldaten können Sie in unserem Kunden Login-Bereich einsehen.